RAHMENVEREINBARUNG UBER DIE ZUSAMMENARBEIT abgeschlossen am u.a. Tag, Monat und Jahr zwischen den Beteiligten: Vysoká škola technická a ekonomická v Českých Budějovicích IČ: 75081431 mit Sitz in 370 01 České Budějovice, Okružní Str. 10, Tschechische Republik handelnd - aufgrund der Beauftragung durch den Rektor - durch den Prorektor für Praktika und Außenbeziehungen Herrn Ing. František Konečný, Tel.: +420603429881, E-mail: konecny@mail.vstecb.cz (nachfolgend „VŠTE" genannt) und íU5^WvC......T^^t$&rviice Qi.\^kH...^d....^.^9). \7 (Partner) Identifikationsnummer..Z§*(j.......mit Sitz......*s&!*................ handelnd durch (Funktion/Position)...'^^^k^.^^^.\Mká:L\^yt'ot'* ^rc^iuk, (nachfolgend Partner genannt) I. Die VŠTE ist eine öffentliche Fachhochschule im Sinne des Gesetzes Nr. 111/1998 der Smlg. über die Hochschulen in der geltenden Fassung, gegründet durch das Gesetz Nr. 162/2006 über die Errichtung der Technischen und ökonomischen Fachhochschule in České Budějovice. Die VŠTE gewährt im Rahmen ihrer Tätigkeit öffentliche, auf die Qualifikation der Studenten in der Praxis gezielte Hochschulausbildung und hat Interesse an der I Zusammenarbeit mit den Unternehmen_und anderen Institutionen , damit die Qualität des praxisorientierten Unterrichts erhöht und vertieft wird. Die VŠTE führt im Rahmen ihrer Tätigkeit auch applizierte Forschung durch. II. Die Teilnehmer vereinbaren, dass sie gegenseitig so kooperieren werden, dass die VSTE im I Rahmen dieser Zusammenarbeit ihre Unterrichts- und damit zusammenhängende Tätigkeitein verbessern kann und dass gleichzeitig der Partner aus dieser Zusammenarbeit möglichst viel Nutzen nach seinen konkreten Anforderungen gewinnen kann . Die Teilnehmer können besonders auf folgenden Gebieten zusammenarbeiten: Fachpraktika der Studenten beim Partner Ausgabe der Themen von Bachelor- und Seminararbeiten _vom Partner Opponenturen_und_Betreuung der Bachelorarbeiten durch den Partner, seine Kollegen oder seine Vertreter Zusammenarbeit bei der Akkreditierung, oder Re-Akkreditierung der Studiengänge und Studienfachrichtungen, bei Schaffung der Studienpläne (Feedback aus der Praxis) die Teilnahme des Partners, seiner Vertreter oder Mitarbeiter in den Staatsprüfungskommissionen, in den Kommissionen für Förderprogramme, in den Kommissionen für die wissenschaftliche Tätigkeit der Studenten (SVOČ) Zusammenarbeit bei der Förderung der besonders talentierten Studenten („Firmen-Stipendien"), sowohl vom Gesichtspunkt der materiellen Förderung, als auch vom Gesichtspunkt der Fachkompetenzen und der zukünftigen Berufs-Spezialisierung Umsetzung der gemeinsamen Projekte Lösung der thematischen und Forschungs-Aufgaben Messungen und Auswertungen der Gesundheitsunschädlichkeit der Bauten (Asbest, Radon...), einschließlich der Vorschläge für die Beseitigung der unerwünschten Einflüsse Gewährung von Fach- und Sprach-Kursen und Schulungen für die Partner fachliche Konsultationstätigkeit Sachverständigen- und Dolmetscher (Übersetzer) -Tätigkeiten (Voraussetzung im Laufe des Jahres 2012) Im Fall, dass die Teilnehmer Interesse an einer intensiveren Zusammenarbeit auf einem bestimmten Gebiet haben, werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten durch besondere Vereinbarungen geregelt. III. Die Teilnehmer haben sich aufgrund dieser Vereinbarung darauf geeinigt, auf welche Art und Weise sie bei der Durchführung der Fachpraktika der VŠTE-Studenten beim Partner zusammenarbeiten werden. Der Zweck der Gewährung von Fachpraktika ist die Erhöhung der praktisch-fachlichen Kenntnisse der VSTE-Studenten, ggf. die Vorbereitung auf ihren zukünftigen Beruf. Der Student hat die Pflicht an einem langfristigen Fachpraktikum im Zeitraum von 13 Wochen - durchschnittlich 8 Stunden täglich - teilzunehmen; insgesamt muss der Student 520 Stunden ableisten. Beim kurzfristigen Fachpraktikum hat der Student die Pflicht 2 Wochen tätig zu sein, durchschnittlich 8 Stunden täglich; insgesamt muss der Student 80 Stunden ableisten. Die konkreten Bedingungen für Fachpraktika jedes konkreten Studenten werden zwischen der VŠTE, dem Partner und dem Studenten im schriftlichen „Protokoll über die Fachpraktikum-Aufnahme des Studenten" (nachfolgend „Protokoll") vereinbart. Das Muster vom Protokoll befindet sich in der Anlage dieser Vereinbarung. Die Verpflichtung des Partners die Durchführung der Fachpraktika dem Studenten zu ermöglichen entsteht erst mit der Unterschrift des betreffenden Protokolls. Die Teilnehmer haben sich darauf geeinigt, dass für die VŠTE das Protokoll der berechtigte Mitarbeiter von VŠTE unterschreiben darf, der als Garant für das betreffende Fachraktikum zuständig ist. Für den Partner ist das auch außer den Statutarorganen und Vertretern der beauftragte Mitarbeiter, der für den Ablauf von Fachpraktika von der Seite des Partners verantwortlich ist. Für den Partner hat auch der Ausbildner das Protokoll zu unterschreiben, d.h. die Person, die direkt am Praktikum des Studenten teilnimmt und auch die Aufsicht durchführt. Zwischen dem Partner und dem Studenten entsteht kein Arbeitsverhältnis. Während des I Fachpraktikums bleibt der_JPraktikant VŠTE-Student. Für die Tätigkeiten (die Arbeit) des Studenten bei Durchfuhrung des Praktikums entsteht den Studenten kein Anspruch auf Entgelt, kein Anspruch auf Entgelt entsteht auch nicht der VŠTE. Eine eventuelle Spendengewährung für Förderung, Verbesserung und Erhöhung der I Effektivität der Fachpraktika an der VŠTE erfolgt ausschließlich aufgrund derFreiwilligkeit des Partners (die VŠTE erstellt die Bestätigung für den Steuerabzug). Die Nichtgewährung von Spenden hat keinen Einfluss auf die Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmern. Die eventuellen gespendeten Mittel werden für die weitere Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der VŠTE und der Praxis verwendet. Der Partner verpflichtet sich den zum Fachpraktikum aufgenommenen Studenten die den Rechtsvorschriften entsprechenden Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, die Studenten mit den Unfallverhütungsvorschrifiten, mit der Arbeitsordnung und mit den sonstigen Rechtsvorschiften bekanntzumachen, die mit der Organisation, mit dem Ablauf und mit dem Arbeitsinhalt des Fachpraktikums zusammenhängen. Der Partner schickt der VŠTE das Angebot an freien Positionen für die Studenten per elektronischer Post (Anzahl der Studenten, Art der Arbeitstätigkeit, Termine, Praktikumsort). Die VŠTE veröffentlicht diese Angaben im Informationssystem der VŠTE (IS), wodurch sich die Studenten zum Praktikum anmelden können. Der Student kann die Durchführung des Fachpraktikums auch direkt mit dem Partner vereinbaren, in jedem Fall muss zwischen allen Beteiligten das Protokoll unterschrieben werden. Der Partner ermöglicht den beauftragten Mitarbeitern der VŠTE die Durchführung von Kontrollen der Fachpraktika am Arbeitsplatz, wo der Student sein Fachpraktikum ausübt. Der Partner gewährt auf Ersuchen der VŠTE die Informationen über den Ablauf des Fachpraktikums der Studenten. Der mit der Kontrolle beauftragte VŠTE-Mitarbeiter legitimiert sich bei der Kontrolle mit dem Mitarbeiterausweis . Der Partner ist berechtigt das Fachpraktikum des Studenten zu beenden, wenn dieser in gröblicher Weise die Arbeitsdisziplin verletzt, ggf. den guten Ruf des Partners beschädigt. In diesem Fall teilt der Partner diese Tatsache unverzüglich dem zuständigen Vertreter der VŠTE mit. Die VŠTE und der Partner informieren sich gegenseitig über alle wichtigen Tatsachen (Verstoß gegen die Disziplin, Arbeitsunfall u.a.), die während der Durchführung des Fachpraktikums entstehen können. Nach dem Praktikumsabschluss wird der Partner (Ausbildner) das „Protokoll über Ableistung vom Praktikum" (Muster dieses Protokolls befindet sich in der Anlage dieser Vereinbarung) ausfüllen und unterzeichnen, dessen Teil unter anderem auch die Bewertung des Studenten ist. IV. Diese Vereinbarung ist im Sinne des § 269 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 513/1991 der Smlg., des HGB (Obchodní zákoník) in der geltenden Fassung d.h. „Die Teilnehmer können auch einen solchen Vertrag abschließen, der nicht als Typ eines Vertrages geregelt wird. Wenn jedoch die Teilnehmer den Gegenstand ihrer Verpflichtungen ungenügend bestimmen, wird der Vertrag nicht abgeschlossen." Diese Vereinbarung basiert auf Freiwilligkeit und auf den gegenseitig günstigen Bedingungen. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jede Partei ist berechtigt diese Vereinbarung mit einer zehntägigen Kündigungsfrist zu kündigen. Die Teilnehmer erklären, dass sie diese Vereinbarung nach ihrem freien und wahren Willen abgeschlossen haben und als Beweis der Übereinstimmung mit ihrem Inhalt fügen sie ihre eingenhändigen Unterschriften bei. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorigen Verträge über die Zusammenarbeit bei der Durchführung von Fachpraktika der Studenten im Fall, dass sie schon früher zwischen der VŠTE und dem Partner abgeschlossen wurden. In České Budějovice, amÄ^'A^^ uÁí&Z..................amÄ^.:..k:ÄP ^