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Arbeitsschutz

Beim Arbeitsschutz kann man zwischen dem „allgemeinen Arbeitsschutz“ und dem „sozialen Arbeitsschutz“ unterscheiden.

Der allgemeine Arbeitsschutz soll Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer schützen, ihre Arbeitskraft erhalten, sowie die Arbeit menschengerecht gestalten. Elementare Sicherheitsvorschriften, welche die Arbeitnehmer vor erheblichen Gesundheitsgefahren schützen sollen, sind daher unbedingt einzuhalten. Verstöße können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, bis hin zur gegebenenfalls fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Der soziale Arbeitsschutz beinhaltet allgemeine Dinge wie zum Beispiel Arbeitszeiten oder Kündigungsschutz.

Zum Arbeitsschutz, bzw. ArbeitnehmerInnenschutz,  gehören die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen. Das Ziel ist die Unfallvorbeugung (-prävention)  und der Schutz der Arbeitnehmer.

Der Arbeitsschutz beschäftigt sich unter anderem mit der Vermeidung von Arbeitsunfällen, der Verringerung ihrer Folgen (z. B. durch Eliminierung von Gefahren, zusätzlichen Schutzmaßnahmen, persönlicher Schutzausrüstung (PSA), dem Gesundheitsschutz (langfristige = chronische sowie kurzzeitig auftretende = akute Einwirkung; zum Beispiel Gefahrstoffe, Lärm, psychische Belastungen usw.) und dem personenbezogenen Schutz (beispielsweise Mutterschutz, Jugendschutz) bei der Arbeit.

Persönliche Schutzausrüstungen finden Verwendung im gesamten gewerblichen Bereich, in den Rettungsorganisationen und bei Organisationen wie Polizei und Militär. Aber auch in der Freizeit oder beim Sport können sie unerlässliche Hilfsmittel darstellen. Sie müssen den jeweiligen nationalen Normen und Unfafallverhütungsvorschriften entsprechen.

Zur persönlichen Schutzausrüstung bei Arbeiten und Tätigkeiten in einem Maschinenbau- betrieb zählen zum Beispiel diese Arbeitsschutzmittel: Gehörschutz, Augenschutz,  Atemschutz, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, Schweißeranzug, Schnittschutzhose, Schutzhelm, Rettungsweste u.a.
Es ist Aufgabe der Arbeitgeber, die Aspekte der Arbeitssicherheit bei allen betrieblichen Prozessen und Abläufen zu beachten: von der Materialbeschaffung über die Arbeitsgestaltung bis zur Personalentwicklung. Entscheidend ist dabei, den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb systematisch zu organisieren und umzusetzen. Ein funktionierendes Arbeitsschutzsystem nutzt Betrieben und Beschäftigten, verhindert Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen und vermeidet zeit- und kostenintensive Nachbesserungen.

Konkreter Arbeitsunfall

Aus NÖN (Niederösterreichische Nachrichten ), www.noen.at
Diese Nachricht finden Sie unter: http://www.noen.at/lokales/noe-uebersicht/gmuend/aktuell/Schwerer-Arbeitsunfall-im-Waldviertel;art2511,347687, [Zugang 14. 1.2012 ]
19.09.2011 um 16:10

Schwerer Arbeitsunfall im Waldviertel  (=území na severu Rakouska, které na  severozápadně sousedí s Čechami a na severovýchodě s Moravou)

Ein schwerer Arbeitsunfall hat sich am Montag im Waldviertel ereignet (se stal). Laut NÖ Sicherheitsdirektion (policejní ředitelství) war ein 49-Jähriger in einer Firma in Schrems an einer Ständerbohrmaschine (stojanová vrtačka)  beschäftigt.

Als er Späne (špony) wegwischen (setřít) wollte, geriet er mit der rechten Hand zu nah an die laufende Maschine. Sein Arbeitshandschuh wurde erfasst und samt der Hand um den Bohrer gewickelt. (stroj zachytil pracovní rukavici i s rukou a obtočil ji kolem vrtačky)

Ein Kollege bemerkte (zpozoroval) den Unfall und schaltete sofort das Gerät (přístroj) ab. Der 49-Jährige wurde mit schweren Verletzungen (zraněními) an der rechten Hand ins Landesklinikum Gmünd eingeliefert.

Fragen:
  1. Was ist das Ziel des Arbeitsschutzes?
  2. Mit welchem Werkzeug arbeitete der schwer verletzte  Handwerker?
  3. Wie kam es zu dem oben beschriebenen Arbeitsunfall?
  4. Was bedeutet die Abkürzung PSA?
  5. Welche Arbeitsschutzmittel braucht ein Schweißer?

Antworten:

  1. Das Ziel des Arbeitsschutzes ist die Unfallvorbeugung am Arbeitsplatz und auch der personenbezogene Schutz (beispielsweise Mutterschutz, Jugendschutz) bei der Arbeit.
  2. Er hat mit einer Bohrmaschnine gebohrt.
  3. Er wollte Späne wegwischen, seine rechte Hand geriet zu nah an die laufende Maschine. Sein Arbeitshandschuh wurde erfasst und samt der Hand um den Bohrer gewickelt. Seine rechte Hand wurde sehr schwer verletzt.
  4. Persönliche Schutzausrüstung= PSA,  diese Ausrüstung müssen die Arbeitnehmer tragen oder benutzen, damit die sich gegen eine Gefahr für ihre Sicherheit oder Gesundheit bei der Arbeit schützen. Der Arbeitgeber stellt die PSA auf seine Kosten zur Verfügung, wenn die Gefahr bei der Arbeit droht. Arbeitnehmer/innen  sind verpflichtet, die zur Verfügung gestellte PSA zu benutzen. http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Arbeitsschutz/PSA/default.htm
  5. Ein Schweißer braucht diese Arbeitsschutzmittel: den Schweißeranzug, die Schweißerbrille, die Schweißerhandschuhe, den Schweißerschutzhelm,  die Schweißerstiefel.